Steuererklärung und -beratung

Wir begleiten Ihr Unternehmen in allen Steuerrechtsfragen – individuell und umfassend. Unsere Leistungen beinhalten die Erstellung betrieblicher Steuererklärungen und die Prüfung der Steuerbescheide. Wir begleiten Sie bei Betriebsprüfungen und setzen Ihre Rechte gegenüber der Finanzverwaltung und den Finanzgerichten durch.

Bevor wir Ihre Steuererklärungen erstellen, nutzen wir in Abstimmung mit Ihnen alle gesetzlichen Gestaltungs- und Wahlrechte – optimieren so Ihre Steuerbelastung. Immer mehr Mandantinnen und Mandanten arbeiten mit uns digital zusammen. Die Anwendungen der DATEV nutzen wir gemeinsam – sicher und effektiv. Gerne beraten wir Sie dazu und weisen Ihr Team ein.

Umsatzsteuererklärung

Als Unternehmerin und Unternehmer sind Sie zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung verpflichtet, unabhängig davon ob sie unterjährig Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben haben oder nicht. Eine Umsatzsteuervoranmeldung muss jede umsatzsteuerpflichtige Unternehmerin sowie jeder umsatzsteuerpflichtige Unternehmer abgeben und dort seine Umsätze und die Vorsteuer erklären. Bei Existenzgründern sind Besonderheiten zu beachten. Wir übermitteln für Sie die Umsatzsteuer-Voranmeldungen und im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten erstellen wir selbstverständlich die Umsatzsteuererklärung. Haben Sie grenzüberschreitende Umsätze? Wir leisten weitere damit zusammenhängende Tätigkeiten, wie z. B. eine zusammenfassende Meldung.

Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung

Der handelsrechtliche Gewinn einer Kapitalgesellschaft ist im Rahmen der zu erstellenden Körperschaftsteuererklärung an den steuerrechtlichen Gewinn anzupassen. Dieser ist die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Körperschaftsteuer. Gehören Sie zu diesem Kreis unserer Mandanten, wird diese ebenfalls von uns erstellt. Unter Beachtung aller gesetzlichen Vorschriften erstellen wir auch Ihre Gewerbesteuererklärung mit der dazugehörigen Berechnung.

Kapitalertragsteuer

Die Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer aufgrund von Gewinnausschüttungen einer Kapitalgesellschaft müssen zeitnah beim Finanzamt angemeldet und an das Finanzamt abgeführt werden. Wir erledigen das fristgerecht für Sie. Gerne prüfen wir, ob eine teilweise oder vollständige Erstattung der Kapitalertragsteuer für Sie in Frage kommt und helfen Ihnen bei der Antragstellung.

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