Private Steuerberatung
Arbeitnehmer, Vermieter, Erben, Kapitalanleger, Rentner und Pensionäre – die meisten Menschen unserer Gesellschaft sind verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Und sogar wer es nicht muss, sollte es freiwillig tun. Im Durchschnitt liegen die Steuererstattungen bei Arbeitnehmern bei rund EUR 1.000 pro Jahr. In jedem Fall sind wir an Ihrer Seite bei Fragen rund um Ihre persönliche Steuererklärung und Steuergestaltung.
Wir erstellen gerne Ihre Einkommensteuererklärung – dabei sparen Sie Zeit und Geld. Zudem gewährt Ihnen das Finanzamt bei Erstellung der Einkommensteuererklärung durch einen Steuerberater eine Fristverlängerung bis zum 28. Februar des übernächsten Jahres; eigentlich muss die Erklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres vorliegen. Auf Grund von Corona gelten Sonderregelungen, zum Beispiel längere Fristen zur Abgabe der Einkommensteuererklärung. In diesem wie allen anderen Fällen halten wir Sie auf dem Laufenden.
Unsere Beratung ist so individuell wie Ihre steuerliche Situation. Profitieren Sie von unseren langjährigen Erfahrungen und Lösungen zum Beispiel in diesen Bereichen:
- Immobilien: Planen Sie, Immobilien zu kaufen oder zu verkaufen?
- Vermietung und Verpachtung,
- Arbeitszimmer und Abfindungen,
- Renten und Alterseinkünfte,
- doppelte Haushaltsführung,
- Werbungskosten und Sonderausgaben,
- haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse,
- haushaltsnahe Dienstleistungen,
- Vermögen erben oder verschenken.
„Wie hoch wird meine Einkommensteuer?“, fragen Mandantinnen und Mandanten regelmäßig. Digitale Rechner im Netz liefern erste Anhaltspunkte. Wir empfehlen Ihnen, direkt mit uns zu sprechen. Sie erhalten alle Zahlen korrekt aufbereitet. Welche Angaben wir für Ihre private Steuererklärung brauchen? Das sagen wir Ihnen gerne im persönlichen Gespräch.
Unsere Checkliste zur Einkommensteuererklärung, die Ihnen die Aufbereitung Ihrer Belege für die Einkommensteuererklärung erleichtern soll, finden Sie hier oder unter „Service“.